Pflegeberatung nach 
§37 Absatz 3 SGB XI

Im Rahmen der Pflegeberatungsgespräche nehme ich mir die Zeit, Sie zu allen Themen der Pflege zu beraten.

Hierbei steht vor allem im Vordergrund, welche Leistungen Sie benötigen und auf welche Leistungen Sie ein Anrecht haben. 

Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihren Alltag besser bewältigen können.

Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen. 

Zur Kostenübernahme gelten die folgenden Regelungen:

  • Sie erhalten Pflegegeld:
    • Sie haben Pflegegrad 2 oder 3, dann stehen Ihnen 2 Pflegeberatungen pro Kalenderjahr zu
    • Sie haben Pflegegrad 4 oder 5, dann stehen Ihnen 4 Beratungen pro Kalenderjahr zu
  • Sie haben Pflegegrad 1:
    • Sie haben das Anrecht auf einen Beratungsbesuch pro Halbjahr
  • Sie haben einen Pflegegrad 2 bis 5 und erhalten Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes:
    • Sie haben Anspruch auf einen Beratungsbesuch pro Halbjahr

Im Rahmen der Pflegeberatungsgespräche darf ich nach §40 SGB XI technische Pflegehilfsmittel empfehlen und verordnen. Gemeinsam schauen wir uns hierzu Beispiele an. 

Pflegeschulungen 
nach § 45 SGB XI

Im Rahmen der Pflegeschulungen vermittle ich Ihnen und Ihren Angehörigen Pflegetechniken, um den Alltag leichter bewältigen zu können.

Hierzu vereinbaren wir einen gemeinsamen Termin dort, wo Sie sich am sichersten fühlen - Zuhause.

Die Pflegeschulungen werden auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

Inhaltlich kann es zum Beispiel um die Versorgung nach einem Schlaganfall (Apoplex), Begleitung zur rückenschonenden Grundpflege und viele weitere Themen gehen. 

Die Inhalte werden durch Sie oder Ihren pflegenden Angehörigen bestimmt.

Wenn Sie bei der: 

  • Techniker Krankenkasse
  • DAK Gesundheit
  • IKK Classic
  • Barmer Gesundheitskasse

versichert sind, werden die Kosten von der Pflegekasse getragen.

Sollten Sie nicht bei diesen Pflegekassen versichert sein, kann eine Kostenübernahme auch in Rücksprache mit Ihrer Kasse erfolgen.

Überleitungspflege 
nach § 45 SGB XI

Im Falle einer akut auftretenden Pflegebedürftigkeit, z.B. nach einem Schlaganfall stellt sich schnell die Frage wie es weitergehen kann. 

Unabhängig davon, ob eine Reha-Maßnahme oder auch der Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege möglich ist, stellt sich immer wieder die Frage: 

  • "Kann ich noch mal nach Hause?"
  • "Wie kann ich meinen Angehörigen, der nun pflegebedürftig ist, wieder nach Hause holen?".

Oftmals gehen Menschen mit Pflegebedürftigkeit ohne eine Beratung zur Gestaltung des häuslichen Umfeldes wieder nach Hause oder verbleiben in einer vollstationären Einrichtung.

Im Rahmen der Überleitungspflege kann ich Sie dazu beraten, wie es in Ihrer Häuslichkeit zu einem guten pflegerischen Umfeld kommen kann. 

Hierzu kann ich Sie bereits während des Kurzzeitpflege-Aufenthaltes oder des Krankenhaus-Aufenthaltes besuchen kommen und Sie dort schon beraten. 

Nach diesem ersten Beratungstermin können noch weitere Termine ohne Rücksprache mit der Pflegekasse vereinbart werden.

Zur Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse kann ich Sie telefonisch gerne beraten.

Pflegekurse nach 
§ 45 SGB XI

Im Rahmen von Pflegekursen erhalten Sie von mir Hintergrundinformationen zu Themen wie zum Beispiel „Umgang mit Demenz“, „Pflege von Menschen mit Schlaganfall“ und „Was tun bei Pflegebedürftigkeit?“.

Wenn Sie bei der: 

  • Techniker Krankenkasse
  • DAK Gesundheit
  • IKK Classic
  • Barmer Gesundheitskasse

versichert sind, werden die Kosten von der Pflegekasse getragen.

Hierzu kann ich Sie im Vorfeld kostenfrei beraten. Die Pflegekurse finden mit weiteren pflegenden Angehörigen statt. Termine können Sie telefonisch bei mir anfragen.

Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote

Über die Beratungs- und Schulungsangebote hinausgehend, biete ich Ihnen noch die weiteren Leistungen an:

  • Beratung zu Anträgen bei der Kranken- und Pflegekasse,
  • Vorbereitung eines Höherstufungsantrags,
  • Begleitung eines Besuches durch den medizinischen Dienst der Pflegeversicherungen

 

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